Einführung des E-Rezept ab 01.01.2024

Ab sofort erhalten Sie für alle verordnungspflichtigen Medikamente (bisher rotes Kassenrezept) keinen Ausdruck mehr. Das Rezept wird elektronisch im e-Rezept-Server gespeichert und wird in der Apotheke über ihre Chipkarte abgerufen. Nur in Ausnahmefällen ( z.b. Lieferapotheke, Versandapotheke) erstellen wir Ihnen ein Ersatzdokument.

Alle anderen Rezeptarten: frei verkäuflich, Privatrezept, Hilfsmittel und BTM bleiben hiervon unberührt. Sollten Sie Hilfe benötigen sprechen Sie uns an.Lesen Sie hierzu bitte auch die Patienten Information über folgenden Link:

Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf (kbv.de)